Sorben sind anerkannte Minderheit in der BRD, kein „deutsches Kulturgut“ in Länderhoheit
Pressemitteilung vom 29.11.2007
Die Minderheit der Sorben (Wenden) hat mehrere Besonderheiten: Sie ist das kleinste und am weitesten westlich lebende slawische Volk; ihre Heimat ist die Lausitz, also Deutschland. Der Schutz und die Förderung dieser Minderheit muss im Gesamtstaat BRD hohe Priorität haben. Unter der sorbischen Bevölkerung steigt aber deutlich spürbar die Verunsicherung über die Zukunft ihrer Sprache, ihrer Kultur und ihres Lebensraumes.
Die finanzielle Absicherung ihrer Minderheitenrechte geschieht vorrangig über Mittelzuweisungen an die Stiftung für das Sorbische Volk. Das Ausbleiben oder Kürzen dieser Fördermittel kommt einer zwangsweisen Assimilierung nahe. Die Bundesregierung will 2008 nur noch 7,6 Millionen Euro für die Stiftung bereitstellen. Da die Länder Sachsen und Brandenburg ihre Förderanteile nicht aufstocken, zwingt das die Vertreter des sorbischen Volkes, eine ihrer kulturellen Einrichtungen – z.B. das Sorbische Volksensemble, das Deutsch-Sorbische Theater, den Verlag oder das Institut – zu schließen. Wer wollte, wer könnte das verantworten?! DIE LINKE versuchte mit einem Änderungsantrag vergeblich, weitere dringend erforderliche 600 Tausend Euro einzustellen. Da zudem 2,6 Millionen des ohnehin zu geringen Betrages einer Haushaltssperre unterliegen, verschärft das die Situation der Sorben zusätzlich in existenzbedrohendem Ausmaß.
Weder die Menschen in der Lausitz noch die sorbischen Einrichtungen dürfen Opfer eines durch den Bundesrechnungshof ausgelösten Kompetenzstreits werden. Die Sorben (Wenden) brauchen ein finanziell solide ausgestattetes, langfristiges Finanzierungsabkommen. Die Verantwortung des Bundes für diese slawische Minderheit, deren „Mutterland“ eben die BRD ist, muss darin klar festgeschrieben werden. Eigentlich gehört dieser Minderheitenschutz sogar ins Grundgesetz. Die Sorben (Wenden) sind eine anerkannte Minderheit in Deutschland mit allen verbrieften Rechten und Pflichten; sie sind kein „deutsches Kulturgut“, das ausschließlich der Länderhoheit zuzuordnen wäre.