Inwieweit hält die Bundesregierung es, auch angesichts des Bedarfs und der Bedeutung von Blut-, Organ-, Knochenmark- und Blutstammzellenspenden, für sachgerecht und förderlich, dass die Kosten für eine Typisierung von potentiellen Spenderinnen und Spendern von Knochenmark oder Blutstammzellen (ca. 50 Euro) – eine lebenswichtige Grundlage zum Beispiel für die Behandlung von an Leukämie erkrankten Menschen – durch die Spender selbst bzw. durch private Spenden Dritter finanziert werden muss, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für die Schaffung einer anderen Finanzierungsgrundlage?
mehr ››