Vorschlag für neuen Pflegebegriff zügig umsetzen

Dokument vom 24.03.2009

Eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung (SBG XI) ist seit langem überfällig. Seit deren Einführung 1995 ist der ihr zugrunde liegende verrichtungsbezogene Pflegebegriff zu eng. Er benachteiligt insbesondere Menschen mit demenziellen Erkrankungen und sogenannten „geistigen Behinderungen“. Unbeachtet bleibt bisher auch die „verminderte Alltagskompetenz“ gerade von älteren Menschen. Der von der Bundesregierung im Oktober 2006 eingesetzte „Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ legte im Januar 2009 Empfehlungen für einen erweiterten Pflegebegriff und für ein neues Begutachtungsverfahren vor. Bis Mai 2009 sollen durch ihn Vorschläge für die konkrete Umsetzung folgen.

Die Empfehlungen des Beirats weisen in die richtige Richtung und sind geeignet, einen Paradigmenwechsel für eine Teilhabe ermöglichende Pflege und/oder Assistenz einzuleiten. Gleichzeitig verweist der Beirat darauf, dass die Politik bei der Neudefinition des Pflegebegriffs über einen erheblichen Gestaltungsspielraum verfügt. Letztlich wird es auf die finanzielle Ausgestaltung der Leistungen ankommen.

 

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