Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Hotellerie und Gastronomie
Mündliche Frage vom 22.06.2009
Fragen von Ilja Seifert:
Inwieweit teilt bzw. bestreitet die Bundesregierung die Argumentation des DEHOGA Bundesverbandes für die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent für die Hotellerie und Gastronomie (siehe www.dehoga-bundesverband.de)?
Welche volkswirtschaftlichen, steuerlichen und arbeitsmarktpolitischen Effekte und Auswirkungen hätte diese von der Tourismuswirtschaft geforderte Mehrwertsteuersenkung?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Karl Diller:
Die Bundesregierung spricht sich gegen die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Leistungen des Hotellerie- und Gaststättengewerbes aus. Die Argumentation des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) hierzu ist nicht überzeugend.
Der DEHOGA hat Ende März dieses Jahres 5 700 Hoteliers und Gastronomen befragt, wie sie gegebenenfalls den Mehrwertsteuervorteil bei einer Steuersenkung von 19 Prozent auf 7 Prozent verwenden würden. DEHOGA geht von Steuermindereinnahmen in Höhe von 3,4 bis 3,8 Milliarden Euro aus.
Das Ergebnis der Befragung bestätigt die ablehnende Position des Bundesministeriums der Finanzen: Lediglich 21,1 Prozent des Steuervorteils würden an die Kunden weitergegeben werden, dies sind 0,8 Milliarden Euro. Der Rest des Vorteils verbliebe somit beim Unternehmen, davon 10,4 Prozent bzw. 0,4 MilliardenEuro explizit als Gewinnsteigerung. Auf die Verbesserung der Gewinnsituation für deutsche Gastronomen durch die geforderte Mehrwertsteuersatzsenkung weist DEHOGA auch in ihrem Positionspapier hin, auf das in der Frage Bezug genommen wird.
Fazit: Die Umfrage bestätigt: Eine Steuersenkung wäre teuer und ineffizient. Nur ein Bruchteil der Steuersenkung würde beim Bürger ankommen. Wettbewerbsverzerrungen mit anderen Branchen wären zu erwarten. Die soziale Dimension dieser Maßnahme ist schwach ausgeprägt.