Pflegebegriff

Mündliche Frage vom 01.07.2009

Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert:
Aus welchen inhaltlichen Gründen konnte sich die Bundesregierung – so Bundesministerin für Gesundheit, Ulla Schmidt, auf einer Veranstaltung beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. am 23. Juni 2009 – nicht auf eine gemeinsame Position zum Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs vom 20. Mai 2009 einigen?


Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Marion Caspers-Merk:

Die Bundesministerin für Gesundheit hat im Kabinett zu den vorgelegten Berichten des Beirates berichtet. Die Bundesregierung ist einig darüber, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeitet werden sollte. Dies wird eine wesentliche Aufgabe für die nächste Legislaturperiode sein.

Frage des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert:
Welche grundsätzlichen Fragestellungen, die mit einer Umsetzung des neuen Pflegebegriffs verbunden sind, werden nach Ansicht der Bundesregierung durch den Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs nicht bzw. nur teilweise beantwortet, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Zusammenwirken von Pflegeversicherung, Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe zu klären, damit Schnittstellenproblematiken von vornherein verhindert werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Marion Caspers-Merk:
Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs hat mit seinen beiden Berichten nach zweieinhalb Jahren intensiver fachlicher Arbeit und Diskussion den Ausgangspunkt für einen nächsten, weitreichenden Reformschritt der Pflegeversicherung beschrieben. Der Beirat hat darüber hinaus in differenzierter und umfassender Weise fachlich und sozialpolitisch begründete Bewertungsmaßstäbe und Empfehlungen zur Umsetzung ausformuliert. Er hat mit der Ausarbeitung und Vorlage von unterschiedlichen Modellen die pflegepolitischen Gestaltungsspielräume des neuen Instruments umrissen und dessen finanzielle Folgewirkungen verdeutlicht. Der Beirat hatte nicht den Auftrag, konkrete Vorschläge zum Leistungsrecht der Pflegeversicherung auszuarbeitenund vorzulegen. Er bewertet konkrete Szenarien sowohl unter pflegefachlichen als auch finanziellen und sozialpolitischen Gesichtspunkten. Gleichwohl wird gezeigt, dass Lösungsvorschläge möglich sind, die dem gegenwärtigen Leistungsvolumen entsprechen. Andererseits werden Szenarien mit Mehrausgaben vorgestellt und auch inhaltlich nachvollziehbar begründet. Deshalb sind die Auswirkungen auf andere Sozialleistungssysteme wie insbesondere die Sozialhilfe weiter zu prüfen.

Die weitere Auswertung und Umsetzung der Vorschläge des Beirats wird eine wesentliche Aufgabe der kommenden Legislaturperiode sein. Dazu gehört auch die Klärung, wie Pflegeversicherung und Sozialhilfe bzw. Eingliederungshilfe am besten zusammenwirken sowie welche Finanzwirkungen hinsichtlich der Pflegeversicherung als auch hinsichtlich der Auswirkungen auf Leistungen der Träger der Sozialhilfe zu erwarten sind. Ziel der Bundesregierung ist, Hilfe und Unterstützung für die Betroffenen ohne Schnittstellendiskussion ihrer Lebenslage entsprechend aufeinander abzustimmen. Die Reformprozesse in der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe sind dabei zu berücksichtigen.

Siehe Plenarprotokoll (PlPr.)