Pflegereform

Schriftliche Frage vom 08.07.2009

Abgeordneter Dr. Ilja Seifert
Welches Resümee zieht die Bundesregierung ein Jahr nach Inkrafttreten der Pflegereform hinsichtlich ihrer Umsetzung, insbesondere zur Bildung und Wirkung der Pflegestützpunkte, der Bewertung der Pflegeeinrichtungen und der Wirkungen durch Erhöhung der Pflegegelder?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Marion Caspers-Merk
Ein Jahr nach Inkrafttreten der Pflegereform zieht die Bundesregierung ein positives Resümee. Es lässt sich jetzt bereits klar feststellen, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Strukturen der Pflege zugunsten aller Beteiligten, d. h. der betroffenen Pflegebedürftigen, der pflegenden Familienangehörigen sowie der professionell Pflegenden, deutlich verbessert hat und der Weg für eine wohnortnahe, den Menschen zugewandte Pflege beschritten wird. Alle Verantwortlichen haben von Beginn an mit Hochdruck an der Umsetzung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes gearbeitet und tun dies weiterhin. Das gilt etwa für

– die pünktliche Bereitstellung der neuen Leistungen seit dem 1. Juli des vergangenen Jahres,
– die Einstellung von zusätzlichen Betreuungskräften in den Heimen zur besseren Versorgung Demenzkranker,
– den Aufbau von Pflegeberatung und die Errichtung von Pflegestützpunkten und
– die Schaffung eines besser funktionierenden Systems der Qualitätssicherung und der Leistungstransparenz.

Insgesamt lässt sich also ein positives Fazit ziehen. Im Einzelnen stellt sich die Lage wie folgt dar:

Mit der Pflegereform wurden Pflegestützpunkte eingeführt, die als Anlaufstellen vor Ort Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Hilfestellungen geben sollen. Auch besteht seit dem 1. Januar 2009 ein Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung, der auf das Familienmanagement ausgerichtet ist und der nach Einrichtung eines Pflegestützpunktes in diesem zu erfüllen ist. Auf Wunsch des Pflegebedürftigen muss die Pflegeberatung zu Hause stattfinden. Inzwischen haben fast alle Länder die Initiative ergriffen und bereits Pflegestützpunkte eingerichtet oder mit der konkreten Vorbereitung begonnen. Nach aktuellem Stand sind jetzt schon über 500 Pflegestützpunkte in Planung bzw. in Betrieb. Die Zahl dürfte sich noch deutlich erhöhen; zumal die Pflegeversicherung für bis zu 1 200 Pflegestützpunkte die Anschubfinanzierung übernimmt.

Mit der Pflegereform hat der Gesetzgeber eine Reihe von Maßnahmen eingeführt, mit denen die Versorgungsqualität in den Pflegeheimen und durch die Pflegedienste angehoben wird. Die Schaffung von Qualitätstransparenz gehört hierzu ebenso wie die Regelung, dass Prüfungen in Pflegeeinrichtungen grundsätzlich unangemeldet durchgeführt werden. Jede Einrichtung wird bis Ende 2010 zumindest einmal geprüft und ab dem Jahr 2011 werden in allen zugelassenen Pflegeeinrichtungen jährlich Prüfungen durchgeführt. Als ein wichtiges Instrument der internen Qualitätsentwicklung in der Pflege werden Expertenstandards für alle Pflegekassen und deren Verbände sowie für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen zukünftig unmittelbar verbindlich sein.

Die von der Pflegeselbstverwaltung getroffenen Transparenzvereinbarungen nach § 115 Absatz 1a SGB XI betrachtet das Bundesministerium für Gesundheit als einen wichtigen ersten Schritt, um Transparenz und Vergleichbarkeit von Pflegequalität auf einer bundesweit einheitlichen Grundlage zu ermöglichen. Anliegen der Bundesregierung ist es dabei, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Qualitätsergebnisse einer Pflegeeinrichtung anhand der Darstellung und Bewertung klar und einfach erkennen, nachvollziehen und einordnen können. Nach Auskunft des GKV-Spitzenverbandes (GKV: gesetzliche Krankenversicherung) und der Pflegekassenverbände werden für den stationären Bereich schon Ende August/Anfang September 2009 die ersten Veröffentlichungen erwartet.

Zur Wirkung der Erhöhung der „Pflegegelder“ ist Folgendes auszuführen: Mit der Pflegereform ist besonders die häusliche Pflege gestärkt worden. Sachleistungsbeträge und Pflegegeld sind ab Juli 2008 erhöht worden. Besonders erfreulich ist, dass diese Neuerungen der Pflegereform vor allem Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz – und hier insbesondere demenzkranken Menschen – zugute kommen. Für sie steht jetzt monatlich ein zusätzlicher Leistungsbetrag von bis zu 200 Euro (in häuslicher Betreuung) zur Verfügung. Diese Leistungen erhalten erstmals auch Personen der so genannten Pflegestufe 0. Inzwischen nehmen rund ein Drittel mehr Menschen diese Leistung in Anspruch als vor der Reform.

Siehe Drucksache 16/13769