Abstimmungserklärung zu gesetzlichen Mindestlöhnen für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Plenarrede vom 11.11.2010

Erklärung nach § 31 GO:

Ich lehne die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) – Sammelübersicht 163 zu Petitionen – auf Drucksache 17/3465 ab, weil damit dem Anliegen der Petentinnen und Petenten der unter dem Stichwort „Hilfe für Behinderte“ zusammengefassten Petitionen mit der laufenden Nummer 11 der o.g. Drucksache nicht Rechnung getragen wird.
In diesen Petitionen fordern der Petent sowie 564 Mitzeichnende und 36 Personen, die die Petition mit einem Diskussionsbeitrag unterstützten, gesetzliche Mindestlöhne für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM).
Der Petitionsausschuss kam mehrheitlich, d.h. mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP zur Einschätzung, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er „die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes in den Werkstätten für behinderte Menschen nicht als sinnvoll“ ansieht, dem Anliegens des Petenten also nicht entsprochen werden konnte.
Diese Einschätzung teile ich nicht. Deshalb werden die Fraktion DIE LINKE und ich gegen diese Beschlussempfehlung stimmen.
Warum sollten die Petitionen an die Bundesregierung als Material und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis gegeben werden – das war der (abgelehnte) Vorschlag aus der Opposition?
Die derzeitige Situation von Beschäftigten in WfbM widerspricht in eklatanter Weise der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009 in Deutschland geltendes Recht ist.
Im Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“ geht es u.a. um das Recht von Menschen mit Behinderung, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Dies ist für die über 270.000 Beschäftigten in den ca. 700 WfbM mit einem derzeitigem durchschnittlichen monatlichen (!) Arbeitsentgelt von 160 Euro nicht möglich.
Die Einführung von gesetzlichen Mindestlöhnen, welche Einkommen ermöglichen, die oberhalb von Hartz IV oder der Grundsicherung nach SGB XII liegen, wäre auch für Beschäftigte in Werkstätten ein wichtiger Schritt für ein menschenwürdiges selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft. Die bestehende nachteilsausgleichende Rentenregelung für Werkstattbeschäftigte können dabei weiter geführt werden. Dieser Aufgabe dürfen sich die Bundesregierung, der Bundestag und die Gesellschaft nicht länger verschließen.
Deshalb stimme ich nicht dafür, die Petition zum Mindestlohn für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen abzuschließen, ohne sich des berechtigten Anliegens anzunehmen und die Bundesregierung aufzufordern, akzeptable Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Ich sage den Unterzeichnern der Petition: DIE LINKE fordert gute Bezahlung für gute Arbeit und einen angemessenen gesetzlichen Mindestlohn – für Menschen mit und ohne Behinderungen. In diesem Sinne wird sie – gemeinsam mit den Petenten und Behindertenverbänden – weiterhin aktiv kämpfen.

Kontextinformationen zu dieser Rede finden Sie im Plenarprotokoll: