Erklärung zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung.

12.11.2010

Erklärung nach § 31 GO
zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie der Fraktionen CDU/CSU und FDP zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG), Drucksache 17/3696, Tagesordnungspunkt 32

Plenarrede vom 12.11.2010

In der Koalitionsvereinbarung heißt es unter dem Punkt 7.4. „Menschen mit Behinderungen“:
„Politische Entscheidungen, die Menschen mit Behinderungen direkt oder indirekt betreffen, müssen sich an den Inhalten der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen messen lassen.“
Auch der heute zur Abstimmung stehende Gesetzentwurf der Koalition zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung muss sich – hier stimme ich mit der CDU/CSU und FDP hoffentlich überein – daran messen lassen, denn der überwiegende Teil der Menschen mit Behinderungen sind Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Was also sind die Inhalte der UN-Behindertenrechtskonvention, vor allem in den Artikeln 25 „Gesundheit“ und Artikel 26 „Habilitation und Rehabilitation“, an der ich meine heutige Entscheidung zur Abstimmung der vorliegenden Gesetzentwürfe und Anträge messe?
Ich zitiere aus Artikel 25 der seit März 2009 in Deutschland geltenden Behindertenrechtskonvention:
„Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu genießen. … Insbesondere
a) stellen die Vertragsparteien Menschen mit Behinderungen eine unentgeltliche oder erschwingliche Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität und auf demselben Standard zur Verfügung wie anderen Menschen … ,
b) bieten die Vertragsstaaten die Gesundheitsleistungen an, die von Menschen mit Behinderungen speziell wegen ihrer Behinderungen benötigt werden, soweit angebracht, einschließlich Früherkennung und Frühintervention, sowie Leistungen, durch die, auch bei Kindern und älteren Menschen, weitere Behinderungen möglichst gering gehalten oder vermieden werden sollen;
c) bieten die Vertragsstaaten diese Gesundheitsleistungen so gemeindenah wie möglich an, auch in ländlichen Gebieten;
d) erlegen die Vertragsstaaten den Angehörigen der Gesundheitsberufe die Verpflichtung auf, Menschen mit Behinderungen eine Versorgung von gleicher Qualität wie anderen Menschen angedeihen zu lassen, namentlich auf der Grundlage der freien Einwilligung nach vorheriger Aufklärung, indem sie unter anderem durch Schulungen und den Erlass ethischer Normen für die öffentliche und private Gesundheitsversorgung das Bewusstsein für die Menschenrechte, die Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen schärfen;
e) verbieten die Vertragsstaaten die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in der Krankenversicherung und in der Lebensversicherung … solche Versicherungen sind zu fairen und angemessenen Bedingungen anzubieten;
f) verhindern die Vertragsstaaten die diskriminierende Vorenthaltung von Gesundheitsversorgung oder -leistungen oder von Nahrungsmitteln und Flüssigkeiten aufgrund von Behinderung.“
Spielten die Inhalte dieses Artikels der UN-Behindertenrechtskonvention bei den politischen Entscheidungen des Bundesgesundheitsministers und der Koalitionsfraktionen eine Rolle? Ich meine: NEIN!
Wird mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetz zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung die gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in irgend einer Weise verbessert? Ich meine: NEIN!
Im Gegenteil: Auch Menschen mit Behinderungen werden in Folge dieses Gesetzes mehr zahlen und schlechtere Leistungen erhalten. Damit macht die Bundesregierung deutlich, wie ernst sie es mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und ihren in diesem Zusammenhang gegebenen Versprechungen meint.
Deshalb sage ich bei der Abstimmung: NEIN!

Kontextinformationen zu dieser Rede finden Sie im Plenarprotokoll: