Mitnahme von Assistenz auch in Vorsorge- und Rehaeinrichtungen ermöglichen
So ist zurzeit die Situation in Deutschland: Zwei Personen werden zeitgleich mit einem Herzinfarkt ins Krankenhaus eingeliefert. Beide erhalten ungefähr dieselbe Diagnose. Beide bekommen im Krankenhaus die erforderliche Behandlung. Der eine ist Rollstuhlfahrer und wird nicht nur von den Krankenschwestern und -pflegern versorgt, sondern hat auch noch seine Assistentin oder seinen Assistenten dabei, die oder der ihm hilft, seinen Alltag zu bewältigen. Der andere geht anschließend in die Reha. Der Mensch mit Rollstuhl geht nicht in die Reha, weil er seine Assistentin oder seinen Assistenten dorthin nicht mitnehmen kann. Wie soll er wieder gesund werden? mehr ››