Abstimmungserklärung zum Persönlichen Budget für Menschen mit Behinderungen
Plenarrede vom 02.12.2010
Ich lehne die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (2. Ausschuss) – Sammelübersicht 177 zu Petitionen – auf Drucksache 17/3924 ab, weil damit dem Anliegen der Petition 3-17-11-2171-006312 aus Oelsnitz unter dem Stichwort „Hilfe für Behinderte“ nicht Rechnung getragen wird. In dieser Petition fordern der Petent sowie 424 Mitzeichnende und 20 Personen, die die Petition mit einem Diskussionsbeitrag unterstützten, die Umwandlung des persönlichen Budgets von einer einkommens- und vermögensabhängigen in eine einkommens- und vermögensunabhängige Leistung. Der Petitionsausschuss kam mehrheitlich zur Einschätzung, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil er „die bestehenden Regelungen als geeignet und ausreichend an(sieht), der Vielfalt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Lebenssituationen von behinderten Menschen im Rahmen des persönlichen Budgets gerecht zu werden. … In der Regel kommt es – so heißt es in der Beschlussempfehlung – für die Betroffenen nicht so weit, dass das gesamte die jeweilige Einkommensgrenze überschreitende Einkommen als Eigenanteil eingesetzt werden muss.“ Diese Einschätzung teile ich nicht. Seit Jahren wird genau dieser Punkt von Betroffenen immer wieder als einer der Hauptmängel bei der Teilhabesicherung benannt. Behindertenverbände fordern seit langem die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensprüfung für Teilhabeleistungen. Deshalb werden die Fraktion DIE LINKE und ich gegen diese Beschlussempfehlung stimmen. Dass die Fraktionen von CDU/CSU und FDP keinen Grund sehen, das Anliegen zu unterstützen, verwundert sicher niemand. Dass aber auch die Fraktion der SPD das Anliegen der Petition ablehnt, verwundert schon. Auf Veranstaltungen höre ich andere Verlautbarungen. Aber man erinnert sich: die SPD hatte – gemeinsam mit B90/Die Grünen – großen Anteil an den bestehenden (und hier kritisierten) Rechtsgrundlagen für das persönliche Budget. Warum sollte die Petition an die Bundesregierung als Material und den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis gegeben werden, wie DIE LINKE es forderte? Das Persönliches Budget wurde am 1. Juli 2001 (mit dem SGB IX) eingeführt. Seit dem 1. Januar 2008 besteht auf diese Leistungsform ein Rechtsanspruch. Trotz langer Erprobung, viel Werbung, Beratungshotlines und begleitender Forschung ist das Persönliche Budget bis heute kein Erfolgsmodell. Warum dies so ist, gibt die Bundesregierung vor, nicht zu wissen. Dies wird unter anderem in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der LINKEN „Umsetzung der Leistungsform Persönliches Budget“, Drucksache 17/406 vom 6. Januar 2010 deutlich. Hängt es vielleicht damit zusammen, dass das Persönliche Budget wie auch andere Leistungen für Menschen mit Behinderungen, die sie als Nachteilsausgleich benötigen, um am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben, eben nicht - wie in der Begründung behauptet - bedarfsgerecht und einkommens- und vermögensunabhängig zur Verfügung gestellt werden? Meine Erfahrungen aus einer Vielzahl von Gesprächen mit Betroffenen sprechen dafür. Wer die UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen will – dazu haben sich der Bundestag und die Bundesregierung mit der Ratifizierung der Konvention verpflichtet –, sollte also unbedingt diese Petition und weitere Meinungsäußerungen von Betroffenen zur Wirkung des Persönlichen Budgets zur Kenntnis nehmen und sie bei der Erarbeitung von gesetzlichen Grundlagen für eine (bedarfsgerechte sowie einkommens- und vermögensunabhängige) Teilhabesicherung – auch durch die Gewährung von Persönlichen Budgets als eine mögliche Leistungsform - berücksichtigen.
Kontextinformationen zu dieser Rede finden Sie im Plenarprotokoll.