Förderung internationaler Behindertensportveranstaltungen durch den Bund
Mündliche Frage vom 26.01.2011
Frage von Ilja Seifert:
Welche internationalen Behindertensportveranstaltungen 2011 werden durch den Bund – bitte die jeweiligen Veranstaltungen sowie Art und Umfang der Förderungen nennen – gefördert?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Ole Schröder:
Im Jahr 2011 werden die folgenden von den Behindertensportverbänden ausgerichteten Europameisterschaften in Deutschland vom Bundesministerium des Innern gefördert (Weltmeisterschaften finden im Jahr 2011 in Deutschland nicht statt):
- Europameisterschaft Schwimmen der Menschen mit Behinderung vom 3. bis 10. Juli 2011 (Fördersumme:350 000 Euro).
- Europameisterschaft Schießen der Gehörlosen vom 2. bis 8. September 2011 (Fördersumme: 32 900 Euro).
Darüber hinaus erhalten die Behindertensportverbände im Jahr 2011 Zuwendungen des Bundesministeriums
des Innern für die folgenden in Deutschland stattfindenden Internationalen Deutschen Meisterschaften:
- Internationale Deutsche Meisterschaften Ski-Nordisch und Biathlon vom 28. bis 30. Januar 2011 (Fördersumme: 8 500 Euro).
- Internationale Deutsche Meisterschaften Ski-Alpin vom 12. bis 13. Februar 2011 (Fördersumme: 8 700 Euro).
- 25. Internationale Deutsche Meisterschaften im Schwimmen der Menschen mit Behinderung vom 28. April bis 1. Mai 2011 (Fördersumme: 5 800 Euro).
- Internationale Deutsche Meisterschaften Radsport/ Straße vom 15. bis 16. Juli 2011 (Fördersumme:5 200 Euro).
- 33. Internationale Deutsche Meisterschaften Leichtathletik vom 22. bis 24. Juli 2011 (Fördersumme: 8 200 Euro).
- 20. Internationale Deutsche Meisterschaften Segeln im August 2011 (Fördersumme: 4 900 Euro).
- 29. Internationale Deutsche Meisterschaften im Sportschießen (Termin noch offen) (Fördersumme: 3 000 Euro).
Des Weiteren stellt das Bundesministerium des Innern Mittel für die Entsendung deutscher Mannschaften zu internationalen Sportwettkämpfen in aller Welt zur Verfügung.
In diesen Fällen liegt die Finanzierung der Sportveranstaltung in den Händen des jeweiligen Gastgeberlandes.
(Drucksache 17/4493, Frage 7)