Pflege muß Teilhabe ermöglichen
Mündliche Frage vom 18.03.2011
Wie weit und zugleich konkret die UN-Behindertenrechtskonvention sozial greift, zeigt die Frage von Ilja Seifert in der Bundestagsdebatte am 16. März, inwieweit Menschen mit anerkannter Pflegestufe Menschen mit Behinderung sind. Es scheint ein nur stilistischer Unterschied, wenn Ilja Seifert konsequent vom Pflegebegriff spricht, der Staatssekretär dagegen vom „Pflegebedürftigkeitsbegriff“. Bedürftigkeit ist nicht Bedarf, Fürsorge nicht Teilhabe. Erstere Bezeichnungen unterstellen einen „Geber“, der einem „Nehmer“ zuteilt und ihn kontrolliert. Die UN-Konvention dagegen geht von Menschen aus, die für ihr Menschsein eben unterschiedliche Bedarfe haben, für die sie selbstverständlich und staatlich gesichert Leistungen beanspruchen. Diese Leistungen gleichen dauerhaft Nachteile aus und gleichen damit soziale Möglichkeiten an. Das politische Wort dafür ist Teilhabe. (soke)
Wir dokumentieren im Wortlaut: