Wahlrecht für Alle!?
Mündliche Frage vom 19.10.2011
Eine mündliche Anfrage von Dr. Ilja Seifert für die Fragestunde in der Bundestagsdebatte am 19. Oktober wurde von Staatssekretär Dr. Ole Schröder aus dem Bundesinnenministerium schriftlich beantwortet.
Ilja Seifert griff ein Positionspapier der Monitoringstelle des Instituts für Menschenrechte auf und fragte, inwieweit eine Einschränkung des Wahlrechtes nach § 13 des Bundeswahlgesetzes aus Sicht der Bundesregierung mit der UN-Konvention, insbesondere Artikel 29 vereinbar sei. Die Bundesregierung bejaht diese Vereinbarkeit, ohne auf die Frage einzugehen, dass Einschränkungen des Wahlrechtes, die gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, ausgeschlossen sind. Artikel 25 des Zivilpakts der Vereinten Nationen von 1966, auf den sich auch die Bundesregierung beruft, verbietet ausdrücklich jede Ausschließung oder Bevorzugung, die auf einem Diskriminierungsmerkmal, zum Beispiel Behinderung, beruht.
Dazu Ilja Seifert: „Jede Einschränkung hebt die Allgemeinheit der Wahl auf. Eingeschränkt werden nicht nur jene Menschen mit Behinderungen, die nicht wählen dürfen – sondern auch die, die nicht wählen können, weil ihnen der Zugang zu Wahlorten oder Wahlunterlagen verwehrt ist.“
Es ist sinnvoll, in einer Studie die Datenlage ernsthaft zu verbessern, wie es der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung vorsieht. Dies jedoch muß mit dem energischen politischen Willen erfolgen, bereits für die nächste Bundestagswahl sowohl rechtliche als auch politische Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene zu ändern. „Angesichts der Tatsache, dass das Wahlrecht ein Feld von Mehrfachdiskriminierungen ist, ist es doppelt verwunderlich, dass die Bundesregierung im Zuge der Novellierung des Bundeswahlgesetzes im September diese Fragen gar nicht erst aufgriff“ , so Ilja Seifert. „Bedenkt man zusätzlich die geplante Kürzung der finanziellen Mittel für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, muß man am energischen politischen Willen der Bundesregierung zweifeln, bundesdeutsches Recht und bundesdeutsche Wirklichkeit im Lichte der UN-Konvention realistisch einzuschätzen und gerechter zu machen.“
Den Wortlaut der Frage und die Antwort finden Sie hier