Aktionswochenende der Conterganinitiativen
Schriftliche Frage vom 25.11.2011
„Das Verhalten der Bundesregierung im Conterganskandal bleibt skandalös“ erklärt Dr. Ilja Seifert, behindertenpolitischer Sprecher der LINKEN im Bundestag zur heutigen Antwort der Bundesregierung auf seine Frage nach Ergebnissen von Gesprächen der Bundesregierung über weitere Leistungen für die Contergangeschädigten mit der Firma Grünenthal GmbH und der Familie Wirtz in den Jahren 2010 und 2011.
Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Hermann Kues aus dem zuständigen Familienministerium: „Die Bundesregierung hat in den Jahren 2010 und 2011 weder mit der Firma Grünenthal GmbH noch mit der Familie Wirtz Gespräche über weitere Leistungen für contergangeschädigte Menschen geführt.“
Ilja Seifert: „Das heute in Berlin beginnende Aktionswochenende „5 vor 12“ der Conterganinitiativen in Berlin anlässlich des 50. Jahrestages der Rücknahme des Schlafmittels Contergan vom Markt hat meine volle Unterstützung.
Es wird höchste Zeit, dass sich die Firma Grünenthal und die Familie Wirtz ebenso wie die Bundesregierung und die deutsche Justiz für ihr skandalöses Verhalten bei den Opfern und ihren Angehörigen entschuldigen, sie entschädigen und ihnen ein selbstbestimmtes leben in Würde ermöglichen. Ein wichtiger Schritt dabei ist die Übergabe der Conterganstiftung von der Bundesregierung in die Selbstverwaltung der Conterganopfer.
Von der Bundesregierung erwarte ich, dass sie wie 2009 dem Bundestag zugesagt, auch diesbezüglich gegenüber der Firma Grünenthal aktiv wird.“
Zur Information:
„Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 16/13086 – Der Conterganskandal – Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft DOWNLOAD
49. Frage:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Firma Grünenthal GmbH über die 2008 angekündigte Zahlung von 50 Mio. Euro in die Stiftung hinaus weitere Leistungen für die Contergangeschädigten erbringen sollte?
Wenn ja, wie ist der diesbezügliche Gesprächsstand? Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ 1972 besteht für die Firma Grünenthal GmbH keine weitere rechtliche Verpflichtung zu weiteren Leistungen für die Contergangeschädigten. Gleichwohl werden die bisherigen konstruktiv verlaufenen Gespräche, in denen die Firma freiwillig 50 Mio. Euro als Zustiftung für die Contergangeschädigten zugesagt hat, weitergeführt.“