Kein Kindergeld abzweigen!
Artikel vom 19.11.2011
Seit Mitte des Jahres 2009 ist eine neue Verwaltungspraxis vieler Sozialämter zu beobachten: Es wird die Abzweigung des Kindergeldes für erwachsene Kinder mit Behinderungen, die Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beziehen, bei der Familienkasse beantragt. Diese Praxis verbreitete sich schnell und wird von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich gehandhabt
In einer neuen LesArt versuchen wir Erklärungen und Positionsbestimmungen zu dieser vieldiskutierten diskriminierenden Verwaltungspraxis...
Den Text des Referenten für Behindertenpolitik der Fraktion DIE LINKE finden Sie HIER