Auf den Prüfstand!
Schriftliche Frage vom 14.12.2011
1. Wie steht die Bundesregierung zur Forderung der Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte (BVWR), den § 4 der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung analog zur diakonischen WMVO so zu erweitern, dass die Werkstatträte Einfluss nehmen können auf Fragen der Ordnung am Arbeitsplatz, der täglichen Beschäftigungszeit, des Urlaubsplans, der Gestaltung der Arbeitsentgelte, der Anwendung technischer Einrichtungen, auf die Planung von Um- und Erweiterungsbauten bis hin zur Einstellung von Fachpersonal (siehe „Positionspapier zur Weiterentwicklung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung“ vom 01.07.2011, S. 5/6)?
2. Bis wann wird die Bundesregierung mit Blick auf Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) den Begriff „Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ in § 136 Abs. 2 Satz 1 SGB IX streichen, weil eine Unterscheidung zwischen „werkstattfähigen“ und „nicht-werkstattfähigen“ Menschen nicht mit der seit dem 26.03.2009 rechtsgültigen BRK vereinbar ist (siehe auch „Grundsätze für die Weiterentwicklung der Teilhabe am Arbeitsleben“ Positionspapier von 15 Sozialverbänden vom 26. 10. 2011)?
Die Antworten der Bundesregierung lesen Sie antwort-werkstatten2